Kosten

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, Beihilfe

Wenn in Ihrem Tarif psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung ver­ein­bart ist, über­neh­men die Pri­vat­kas­sen in der Regel die Kosten für eine Psy­cho­the­ra­pie in einem Richt­li­ni­en­ver­fah­ren (Ver­hal­tens­the­ra­pie, tie­fen­psy­cho­lo­gisch fun­dier­te Psy­cho­the­ra­pie Psy­cho­ana­ly­se) wenn ein ord­nungs­ge­mä­ßer Antrag gestellt wird.

Bit­te neh­men Sie recht­zei­tig Kon­takt zu Ihrer Kas­se auf und erkun­di­gen Sie sich nach Ihren Versicherungsbedingungen.

Selbst­zah­ler

Selbst­ver­ständ­lich gibt es auch die Mög­lich­keit, die Kosten für die Psy­cho­the­ra­pie selbst zu tra­gen. Dies kann dann sinn­voll sein, wenn kei­ne „krank­heits­wer­ti­ge Stö­rung“ vor­liegt (was Vor­aus­set­zung dafür ist, dass die Kosten von der Kran­ken­kas­se über­nom­men wer­den), son­dern die The­ra­pie haupt­säch­lich dem Ziel der per­sön­li­chen Wei­ter­ent­wick­lung oder einer aktu­el­len Pro­blem­klä­rung die­nen soll.
Ich berech­ne mei­ne Behand­lungs­ko­sten nach der Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peu­ten (GOP). Die­ser Satz liegt aktu­ell bei 122,41 Euro für eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Sitzung.

Die Kosten für ein Coa­ching oder psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung erfol­gen grund­sätz­lich auf Basis der Selbst­zah­lung. Dabei ori­en­tie­re ich mich an der Hono­rie­rung nach der aktu­el­len Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­pie (GOP | 2,8facher Satz).

Gesetz­li­che Krankenkassen

In der Regel über­neh­men die Kas­sen die Behand­lungs­ko­sten für Psy­cho­the­ra­pie nur bei Ver­trags­be­hand­lern (KV-Sitz).

In Aus­nah­me­fäl­len (bei­spiels­wei­se wenn kein frei­er Platz bei einem Ver­trags­be­hand­ler gefun­den wird und die zumut­ba­re War­te­zeit über­schrit­ten wird) über­neh­men die gesetz­li­chen Kas­sen die Behand­lungs­ko­sten, wenn ein Antrag auf Kosten­er­stat­tung gestellt wird (Ermes­sens­ent­schei­dung). 

Bit­te wen­den Sie sich an Ihre Kran­ken­kas­se für wei­te­re Informationen.